1896 übernahm die Schweizerische Eidgenossenschaft die Verantwortung für das Zivilrecht und beauftragte einen Rechtsanwalt namens Huber mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs für ein Zivilgesetzbuch. Der Entwurf wurde leicht überarbeitet, aber schliesslich 1907 verabschiedet. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch führte ein Grundbuchwesen ein und änderte das Familien- und Erbrecht. Zudem schuf es eine einheitliche Grundlage für das schweizerische Privatrecht und hatte massgeblichen Einfluss auf die Kodizes mehrerer anderer Länder.

Die Schweizer respektierten seit langem die Gebiete anderer Kantone, und von ihren Königen wurde erwartet, dass sie dasselbe tun. Als die Franzosen jedoch die Habsburger in mehreren Kriegen eroberten, begannen sie, die Gültigkeit der Konföderation in Frage zu stellen. Ludwig XIV. begann, die Schweizer als Antagonisten der republikanischen Herrschaft erscheinen zu lassen. Sie demütigten die Franzosen, Venezianer und Genua, indem sie ihren Botschaftern das Recht verweigerten, ihre Köpfe zu bedecken. Das empörte die Holländer, die die Naivität der Schweiz kritisierten.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts begann in der Schweiz eine rasche Industrialisierung. Bis Ende des Jahrhunderts war die Schweiz die zweitgrösste Volkswirtschaft in Europa. Seine Neutralität wurde durch Arbeiterunruhen bedroht, aber dem Land gelang es, sich aus Feindseligkeiten herauszuhalten. Trotzdem brach 1918 ein Streik aus, der zu einer neuen Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führte. Heute regeln die Schweizer Gesetze die Arbeitsbeziehungen bis heute.

Neben dem Bundesgesetz gibt es verschiedene kantonale Gesetze. Beispielsweise hat der Kanton Genf ein Gesetzbuch in englischer Sprache, während die Kantone Waadt, Genf und Jura Gesetze in Französisch und Italienisch veröffentlichen. Die Schweizerisch-Amerikanische Handelskammer veröffentlicht inoffizielle englische Übersetzungen ihrer Bundesgesetze. In den Bundesgerichten ist die Schweizer Verfassung die maßgeblichste Rechtsquelle, aber die örtlichen Richter haben in Fällen das letzte Wort.

Vor der Französischen Revolution war die Schweiz ein Feudalstaat mit mächtigen Oligarchien aus einflussreichen regionalen Familien. Die politische Vertretung wurde zunehmend eingeschränkt, und wichtige politische Ämter wurden vom Vater auf den Sohn weitergegeben. Die Rechte und Freiheiten des Einzelnen wurden ebenfalls eingeschränkt, als mächtige Familien zu absoluten Herrschern wurden. Das machte das Schweizer Recht besonders brüchig und repressiv. Daher war es notwendig, sich zu wehren. Wenn das Schweizer Volk repressiven politischen Regimen widerstehen wollte, müsste es revoltieren und seine Lebensweise ändern.

Lucerne, Switzerland

Die schweizerische Verfassung kennt aber noch einen anderen, rechtlich weniger wirksamen Begriff der Menschenwürde, nämlich die „Menschenwürde“ als biotechnologische Grenze. Während die Menschenwürde immer noch als wesentlicher Bestandteil der Verfassung angesehen wird, ist sie in der Schweizer Rechtsordnung auf eine untergeordnete Rolle verwiesen worden. Dies kann sich mit fortschreitender Wissenschaft ändern, aber es ist wichtig zu beachten, dass das Schweizer Recht mehr als eine Auslegung hat. Wenn es den Schweizern nur um den Schutz ihrer Bürger ginge, hätten sie wahrscheinlich eine inklusivere Verfassung verabschiedet, die mehr Freiheit und Gleichheit zulässt.

Das schweizerische Zivilgesetzbuch ist in vier Bücher gegliedert, von denen das erste das Personenrecht enthält. Das zweite Buch befasst sich mit Familienangelegenheiten, einschließlich Ehestand und Vormundschaft. Das vierte Buch umfasst Eigentum sowie gewerbliche und persönliche Verpflichtungen. Dieses Bundesbürgerliche Gesetzbuch trat 1881 in Kraft. Es wurde maßgeblich vom deutschen Zivilrecht beeinflusst, das eine Mischung aus Gewohnheits- und Zivilrecht darstellt. Das Bundesbürgerliche Gesetzbuch war eine konservativere Rechtsordnung als das Common Law.